Allgemeine Förderung
Individuelle Förderung für Projekte, die in kein anderes Förderprogramm passen.

Kriterien und Förderbedingungen
Voraussetzungen bei der Auswahl von Förderprojekten
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
- Innovation und Kreativität
- Besonderer Bedarf und Notwendigkeit
- Professionalität des Antragstellers und bei der Umsetzung des Projekts
Leider kann die Stiftung nicht alle Vorhaben fördern, daher sind folgende Dinge von der Förderung ausgeschlossen:
Was wir nicht fördern
- Bereits abgeschlossene Maßnahmen
- Institutionelle Förderungen (reine Förderung von hauptberuflichem Personal bzw. reine Saisonförderung von Sportvereinen)
- Sportstättenbau und die reine Anschaffung von Sportgeräten (außer im Rahmen eigener Förderprogramme oder umfassender Projekte)
- Einzelförderungen von Sportler:innen (außer im Zusammenhang mit eigenen Stipendienprogrammen)
- Allgemeine, laufende Personal-, Verwaltungs- und Bauunterhaltungskosten
- Bauliche Maßnahmen
- Reisekosten und Bewirtungskosten, soweit sie nicht Bestandteil eines geförderten Gesamtprojekts sind
- Finanzierung von Preisen, Wettbewerben und Stipendien Dritter
- Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- Wissenschaftsprojekte und Forschungsvorhaben an Hochschulen (mit Ausnahme von Projektevaluationen)
- Dauerförderungen
- Projekte, die bereits eine Förderung über die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erhalten
Ablauf & Fristen
Bitte lasst euch vor der Antragsstellung durch die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle beraten. Eine Antragstellung sollte nach einer persönlichen Beratung erfolgen.
Antragsfristen bei angestrebter Fördersumme bis 5.000€
Bis zu einer Antragssumme von 5.000 Euro gibt es keine Antragsfrist.
Über diese Anträge wird fortlaufend entschieden. In der Regel bekommt ihr innerhalb von ca. 4 – 6 Wochen eine Rückmeldung.
Antragsfristen bei angestrebter Fördersumme bis 20.000€
Der Vorstand der Stiftung beschließt über Förderungen zwischen 5.000 Euro und bis zu einer Höhe von 20.000 Euro:
Antragstellung
Entscheidung des Vorstands
Projektbeginn*
bis 31. März
bis Ende Mai
nicht vor Juni
bis 30. Juni
bis Ende August
nicht vor September
bis 30. September
bis Ende November
nicht vor Dezember
bis 31. Dezember
bis Ende Februar
nicht vor März
Antragsfristen bei angestrebter Fördersumme über 20.000€
Der Stiftungsrat beschließt über Förderungen über 20.000 Euro. Er tagt zweimal im Jahr in einer Frühjahrs- sowie einer Herbstsitzung:
Antragstellung
Entscheidung des Stiftungsrats
Projektbeginn*
30. September
bis Ende November
nicht vor Dezember
28./29. Februar
bis Ende April
nicht vor Mai
Nützliches zur Antragsstellung
Überzeugt uns von eurem Vorhaben: Wir möchten wissen, was euren Verein besonders macht und warum wir ausgerechnet euer Projekt fördern sollen.
Folgende Leitfragen können euch dabei helfen, eine Projektskizze zu erstellen:
- Wie ist euer Verein derzeit aufgestellt? (Mitgliederzahlen, Anzahl der regelmäßig ehrenamtlich Engagierten, Vereinsveranstaltungen, besonderes Engagement)
- Wo seht ihr Verbesserungspotenzial und was wollt ihr verändern?
- Warum wollt ihr dieses Projekt umsetzen? Welche Intention steckt dahinter?
- Welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?
- Wann sollen die Maßnahmen stattfinden? Wie ist der Zeitplan?
- Wer soll an den Maßnahmen teilnehmen und davon profitieren?
- Wie erreicht ihr die Zielgruppe?
- Wie möchtet ihr die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherstellen?
Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr möchtet uns euer Projekt vorstellen oder habt Fragen? Gemeinsam können wir prüfen, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. Die Entscheidung über Anträge treffen unsere entsprechenden Gremien.

Heidi Ripke

Felek Güler
Jetzt Antrag stellen
Euer Projekt steht? Dann reicht euren Antrag direkt über unser Online-Portal ein. Bitte beachtet: Über formlose Anträge per E-Mail können wir nicht entscheiden.
