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Tipps & Tricks für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Tipps für Antragstellung und Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung.

Person schreibt mit schwarzem Stift auf einen orangefarbenen Zettel auf einem weißen Tisch

Die Antragstellung

Die Antragstellung ist gar nicht so schwer, wie man denkt! Auf dieser Seite möchten wir euch einige Tipps und Hilfestellungen geben, wie eure Antragstellung ideal gelingen kann.

Neben den unten aufgeführten Praxistipps geben wir euch gerne auch noch einmal den Verweis auf unsere Seite zu förderfähigen Kosten sowie unsere Übersicht zu geförderten Vereinen.

Die wichtigsten Praxistipps zur Antragstellung

  • Wie ist euer Verein derzeit aufgestellt? (Mitgliederzahlen, Anzahl der regelmäßig ehrenamtlich Engagierten, Vereinsveranstaltungen, besonderes Engagement)
  • Wo seht ihr Verbesserungspotenzial und was wollt ihr verändern?
  • Warum wollt ihr dieses Vorhaben umsetzen? Welche Intention steckt dahinter?
  • Welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?
  • Wann sollen die Maßnahmen stattfinden? Wie ist der Zeitplan?
  • Wer soll an den Maßnahmen teilnehmen und davon profitieren? Wie erreicht ihr die Zielgruppe?
  • Wie möchtet ihr die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherstellen?

Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass wir während der gesamten Projektlaufzeit an eurer Seite bleiben. Folgende Punkte helfen dabei, die Zusammenarbeit für alle Seiten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die Kommunikation zwischen Antragsteller:in und uns als Stiftung sollte während der gesamten Projektlaufzeit auf Augenhöhe stattfinden. Wir wünschen uns Verlässlichkeit von unseren Partner:innen und geben diese natürlich auch zurück.

Häufig gestellte Fragen

  • Was kann die Nds. Lotto-Sport-Stiftung fördern?

    Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung fördert laut ihren Satzungszwecken den Sport und die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Neben der allgemeinen Projektförderung gibt es auch unterschiedliche Förderprogramme. Alle Informationen findet ihr hier.

  • Was sind die Prämissen bei der Auswahl von Förderprojekten?

    • Professionalität des Antragstellers und bei der Umsetzung des Projekts
    • Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
    • Innovation und Kreativität
    • Besonderer Bedarf und Notwendigkeit
  • Wie bekomme ich die Info, wie über meinen Antrag entschieden wurde?

    Die Entscheidung, ob euer Projekt gefördert wird, wird euch per E-Mail mitgeteilt.

    Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.

    Im Falle einer Bewilligung erhaltet ihr mit dem Bewilligungsschreiben ein Formular zum Mittelabruf, eine Checkliste und ein Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit.

  • Kann ich nach Antragstellung mit dem Projekt starten?

    Die Stiftung fördert keine laufenden oder abgeschlossenen Projekte. Die Antragstellung sollte also so früh wie möglich erfolgen, unbedingt jedoch vor Projektbeginn.

    Die Maßnahmen dürfen vor der Bestätigung des Antrageingangs durch die Stiftung noch nicht begonnen haben. Mit der Empfangsbestätigung bekommt ihr von uns einen “vorzeitigen Maßnahmenbeginn” genehmigt, dass heißt, ihr dürft AUF EIGENES RISIKO mit dem Projekt beginnen. Bitte beachtet aber auch den von euch festgelegten Projektzeitraum.

  • Was ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn?

    Ist euer Antrag vollständig bei uns eingegangen, erhaltet ihr eine „Empfangsbestätigung“ per E-Mail. Mit dieser erteilen wir euch einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“. In der Praxis heißt das für euch, ihr dürft mit eurem Projekt AUF EIGENES RISIKO beginnen.

  • Wie lange kann mein Projekt gehen?

    Das entscheidet ihr. Je nach dem, wie lange ihr für die Umsetzung des Projektes brauchen, kann das einige Wochen, Monate oder Jahre dauern. Bewilligte Fördermittel stehen euch auch jahresübergreifend zur Verfügung. Bei Änderungen informiert bitte eure Ansprechperson.

  • Mein Projekt verschiebt sich, was kann ich tun?

    Bitte informiert in diesem Fall eure Ansprechperson in der Stiftung und bittet um Prüfung und Genehmigung.

  • Förderung vs. Sponsoring: Was ist der Unterschied?

    Häufig wird die Stiftung von Vereinen und Institutionen angefragt, ob sie eine Veranstaltung oder ein Projekt sponsern könnte. Bei solchen Anfragen müssen wir immer ein wenig schmunzeln. Denn, obwohl es viele nur für eine Begrifflichkeit halten, bestehen zwischen Sponsoring und Förderung sehr große Unterschiede.

    Stiftungen sind gemeinnützige Organisationen und ihr Selbstzweck ist es, gemeinnützige Projekte zu unterstützen und zu fördern. Eine Stiftung verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen und erwartet auch keine wirtschaftlichen Gegenleistungen.

    Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren. Bei der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung sind dies der Sport und die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

    Sponsoren dagegen verfolgen bei der Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten einen wirtschaftlichen Selbstzweck. Sponsoring wird von Unternehmen (dem Sponsor) zum Zweck der Kommunikationspolitik des Marketings betrieben. Das heißt Unternehmen unterstützen Veranstaltungen / Projekte zu Werbungszwecken.

    Ein Sponsor gibt Geld nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern erwartet eine konkrete Gegenleistung: Durch die Projektarbeit sollen die Gewinne des Sponsors gesteigert werden. Wenn man Institutionen zur Unterstützung gewinnen will, die Sponsoring betreiben, muss man klären, ob das Projekt für Sponsoring geeignet ist.

  • Wenn wir eine Förderung bekommen, was ist dann zu beachten?

    Grundsätzlich ist die Stiftung sehr daran interessiert, im Sinne der Projekte zu agieren und möchte es den Antragstellenden möglichst leicht machen. Gewisse Regelungen sind allerdings einzuhalten. Wenn die Stiftung positiv über euren Antrag entscheidet, bekommt ihr per E-Mail einige Projektunterlagen. Hierin ist dann auch eine Checkliste enthalten. Wesentliche Punkte sind beispielsweise:

    Fördermittel: Sämtliche Fördermittel oder Teilbeträge können von euch jederzeit nach Bedarf abgerufen werden. Bitte beachtet eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen.

    Einladungen: Einladungen zu Veranstaltungen sendet ihr bitte an die Geschäftsstelle.

    Presse und Öffentlichkeitsarbeit: Solltet ihr in der Presse über Ihr Projekt berichten, erwähnen Sie bitte „gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung“ und stimmt eure Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit mit uns ab (siehe auch Merkblatt für Öffentlichkeitsarbeit).
    Bitte informiert uns rechtzeitig über eure Projekte und Veranstaltungen, damit wir auf unserer Homepage und Social Media zeitnah berichten können.

    Projektzeitraum: Ist abzusehen, dass sich der Projektzeitraum nicht einhalten lässt, kontaktiert bitte die Stiftung und beantragt rechtzeitig eine Verlängerung für euer Projekt.

    Projektabschluss: Habt ihr euer Projekt abgeschlossen, brauchen wir von euch noch folgendes:

    • Einen Abschlussbericht, gerne mit Fotos: Bitte schildert im Projektbericht den Projektverlauf, die Erfolge, Probleme etc. Hierfür gibt es keine Vorlage. Ihr könnt gerne kreativ werden und uns Videos, eine Fotocollage, Pressemitteilungen oder einen Text schicken.
    • ggf. einen Mittelverwendungsnachweis in Form einer Auflistung, welche tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ihr für euer Projekt hattet. Gerne könnt ihr hierfür das beigelegte Formblatt „Mittelverwendungsnachweis“ nutzen. In euren Bewilligungsunterlagen wird ersichtlich, ob ihr einen Nachweis schicken müsst oder nicht.
  • Wie soll ich über die zugesagte Förderung berichten?

    Der Antragstellende stimmt mit der Stiftung vorab die Öffentlichkeitsarbeit sowie Art und Umfang der Hinweise auf die Unterstützung durch die Stiftung in seinen Berichten und Materialien, Präsentationen und Veranstaltungen ab.

    Logos der Stiftung für Ihre Publikationen finden Sie hier.

    Solltet ihr in der Presse über euer Projekt berichten, erwähnt bitte „gefördert durch die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung“. Wenn ihr die Logos verwenden wollt, sendet bitte einen Entwurf an eure:n Projektbetreuer:in zur Freigabe.
    Bitte verzichtet auf die Verlinkung des Logos mit dieser Homepage. (Lest dazu gerne: “Förderung vs. Sponsoring: Was ist der Unterschied?”, siehe oben)

  • Wann kann mein Verein das bewilligte Geld bekommen?

    Sämtliche bewilligte Fördermittel oder Teilbeträge können von euch jederzeit nach Bedarf abgerufen werden. Ihr müsst als Verein nicht in Vorleistung treten.
    Bitte denkt nach Projektabschluss daran, das Projekt trotzdem mit der Stiftung ggf. abzurechnen. Dies kann unnötige Nachfragen seitens der Stiftung vermeiden.

  • Was ist zu tun, wenn sich Änderungen im Projekt ergeben?

    Bitte informiert in diesem Fall eure Ansprechperson in der Stiftung und bittet um Prüfung und Genehmigung.

  • Was muss ich tun, wenn das Projekt beendet ist?

    Habt ihr euer Projekt abgeschlossen, brauchen wir von euch nur folgendes:

    • Einen Abschlussbericht, gerne mit Fotos: Bitte schildert im Projektbericht den Projektverlauf, die Erfolge, Probleme etc. Hierfür gibt es keine Vorlage. Ihr könnt gerne kreativ werden und uns Videos, eine Fotocollage, Pressemitteilungen oder einen Text schicken.
    • ggf. Einen Mittelverwendungsnachweis in Form einer Auflistung, welche tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ihr für euer Projekt hattet. Gerne könnt ihr hierfür das beigelegte Formblatt „Mittelverwendungsnachweis“ nutzen. In euren Bewilligungsunterlagen wird ersichtlich, ob ihr einen Nachweis schicken müssen oder nicht.
  • Was muss ich tun, wenn das Projekt doch nicht stattfinden kann?

    Bitte informiert in diesem Fall eure Ansprechperson in der Stiftung. Die zugesagten Fördergelder werden dann aufgelöst und werden anderen Projektträger:innen zur Verfügung gestellt.

  • Wie kann ich das Projekt abrechnen?

    Der Bewilligungsempfänger hat spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben enthält, zur Prüfung vorzulegen.

    Anhand dieser Angaben werden wir eure Projektabrechnung prüfen. Bitte bewahrt alle Belege, die das Projekt betreffen, sorgfältig auf. Die Stiftung behält sich vor, Projektabrechnungen stichprobenartig detailliert mit Belegen zu prüfen. In diesem Falle kommen wir wieder auf euch zu und fordern die Belege bei euch an.

  • Kann ich Folgeanträge stellen?

    Ja, für gute Projekte können, nach Absprache mit der Stiftung, auch Folgeanträge gestellt werden.

  • Darf mein Verein auch mehrere Anträge stellen?

    Auch hier ein deutliches ja.
    Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Organisationen, die viele gute Projekte machen, sollen hierfür nicht bestraft werden.

Überzeugt uns von eurem Vorhaben. Wir möchten wissen, was euren Verein besonders macht und warum wir das Projekt fördern sollen.

Haben Sie Fragen?

Heidi Ripke, Leitung Förderprogramme

Heidi Ripke

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Projekte Sport
Felek Güler, Projekte Integration

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Projekte Integration
Melanie Rosenthal, Gremienbüro, Vorstandsassistenz, Finanz- & Rechnungswesen

Melanie Rosenthal

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Max Becker, Förderprogramme Sport

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