Sport vor Ort
Kleine Projekte mit großer Wirkung.

3.000 €
Kriterien und Förderbedingungen
Gefördert werden in sich geschlossene, noch nicht begonnene Einzelprojekte einmalig mit bis zu 3.000 Euro. Der Verein muss weitere Mittel in derselben Höhe aufbringen. Dies können Eigenmittel des Vereins, Spenden- oder Sponsorengelder sein.
- Förderhöhe: bis zu 3.000 Euro, einmalig
- Voraussetzung: Projekt ist in sich geschlossen und darf noch nicht begonnen haben
- Voraussetzung: Kofinanzierung in gleicher Höhe durch Eigenmittel, Spenden oder Sponsoring
Das Förderspektrum für „Sport vor Ort" ist vielseitig. Besondere Beachtung bei der Förderauswahl finden Projekte, die die Gemeinschaft stärken, die soziale Integration fördern und den Aspekt der Nachhaltigkeit erfüllen – insbesondere bei der Anschaffung von Sportgeräten.
Hier einige Projektbeispiele:
- Entwicklung (neuer) Sportangebote im Verein
- Anschaffung dringend benötigter Sportgeräte und Ausstattung
- Integration durch Sport
Bei der Projektauswahl werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Gemeinschaft stärken
- Soziale Integration
- Nachhaltigkeit
- Kleine Projekte (Gesamtkosten bis ca. 10.000 Euro)
- Projekte dürfen noch nicht begonnen haben
- Deckung eines besonderen Bedarfs
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit, längerfristiger Nutzen für den Vereinsalltag
- Berücksichtigung aktueller Themen, Bedarf oder Probleme vor Ort
- Ehrenamtliches Engagement
- Professionalität bei der Antragstellung und bei der Umsetzung des Projekts
- Engagement anderer Förderer
Was wir nicht fördern
- Keine Dauerförderung von Projekten (keine laufenden Betriebskosten)
- Keine rückwirkende Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen
- Kein Projektstart vor der Bewilligung
- Keine kommerziellen bzw. gewinnorientierten Vorhaben
- Projektstart innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erforderlich
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Vergabe liegt im Ermessen der Stiftung
Euer Projektvorhaben passt nicht in das Förderprogramm? Schaut gerne bei Allgemeine Förderung vorbei und lasst euch durch die Ansprechperson in der Geschäftsstelle beraten.
Ablauf & Fristen
Bitte lasst euch vor der Antragsstellung durch die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle beraten.
- Frist: laufend, keine feste Bewerbungsfrist
- Voraussetzung: Beratung durch die Geschäftsstelle vor der Antragstellung
- Bearbeitung: Entscheidung in der Regel innerhalb von 3–5 Wochen, abhängig vom Antragsdatum
Nützliches zur Antragsstellung
Überzeugt uns von eurem Vorhaben: Wir möchten wissen, was euren Verein besonders macht und warum wir ausgerechnet euer Projekt fördern sollen.
Folgende Leitfragen können euch dabei helfen, eine Projektskizze zu erstellen:- Wie ist euer Verein derzeit aufgestellt? (Mitgliederzahlen, Anzahl der regelmäßig ehrenamtlich Engagierten, Vereinsveranstaltungen, besonderes Engagement)
- Wo seht ihr Verbesserungspotenzial und was wollt ihr verändern?
- Warum wollt ihr dieses Projekt umsetzen? Welche Intention steckt dahinter?
- Welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?
- Wann sollen die Maßnahmen stattfinden? Wie ist der Zeitplan?
- Wer soll an den Maßnahmen teilnehmen und davon profitieren?
- Wie erreicht ihr die Zielgruppe?
- Wie möchtet ihr die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherstellen?
Ich helfe Ihnen gerne.
Ihr möchtet uns euer Projekt vorstellen oder habt Fragen? Gemeinsam können wir prüfen, ob eine Antragstellung sinnvoll ist. Die Entscheidung über Anträge treffen unsere entsprechenden Gremien.

Max Becker
Jetzt Antrag stellen
Euer Projekt steht? Dann reicht euren Antrag direkt über unser Online-Portal ein. Bitte beachtet: Über formlose Anträge per E-Mail können wir nicht entscheiden.
